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Sehr geehrte Frau Reymann, (Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes) sehr geehrter Herr Fuchs, (Vorsitzender des Verbandes der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen) meine sehr geehrten Damen und Herren, als Vizepräsident der Kultusministerkonferenz überbringe ich Ihnen die Grüße der Präsidentin, Frau Ute Erdsiek Rave und als Mitglied des Berliner Senats die besten Wünsche unseres Regierenden Bürgermeisters, Klaus Wowereit
200 Jahre Blindenbildung in Deutschland - 200 Jahre Johann-August-Zeune-Schule in Berlin - das ist zweifelsohne ein Grund zu feiern. 200 Jahre sind eine sehr lange Zeit.
In dieser Zeit haben sich die Blindenbildung und die Sonderpädagogik stark verändert. In der Bildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf dominierten noch vor 20 Jahren die speziellen Sonderschulen. Heute finden wir eine völlig veränderte Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen vor. Es gibt nunmehr eine Vielzahl von Organisationsformen zur sonderpädagogischen Förderung. Der wesentliche Impuls zu dieser grundlegenden Reform ging übrigens von Berlin aus. 1975 startete an der Fläming-Grundschule in Berlin-Schöneberg der erste gemeinsame Unterricht in Integrationsklassen. Knapp 20 Jahre danach – im Jahr 1994 – verabschiedete die Kultusministerkonferenz die wegweisenden „Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland“. Damit wurde ein Richtungswechsel vollzogen.
Mit den Empfehlungen verfolgt die Kultusministerkonferenz zwei Ziele: Weiterentwicklung der schulischen Förderung aller behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder und Jugendlichen Förderung der gemeinsamen Erziehung und des gemeinsamen Unterrichts von Behinderten und Nichtbehinderten. Bemerkenswert ist, dass der darin betonte Gedanke der Gemeinsamkeit von Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an zu den Grundkonzepten der Behindertenpolitik gehörte. Bereits Zeune und seine Nachfolger favorisierten die Integration Blinder und Sehbehinderter in allen Lebensbereichen und somit auch in der Bildung. Mit der Doppelstrategie der Qualitätsentwicklung der Sonderpädagogik und der Akzentuierung des gemeinsamen Unterrichts haben die KMK-Empfehlungen eine Vielzahl von wichtigen Entwicklungen angeschoben: die Abkehr von der rein institutionellen hin zur individuellen Förderung, die zentrale Betonung des individuellen Förderbedarfs, das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung, wann und wo immer dies möglich ist, die Angebote einer möglichst wohnortnahen Bildung im eigenen sozialen Umfeld sowie die Einführung von sonderpädagogischen Förderzentren.
In Folge dieses Beschlusses wurden bis zum Jahresende 2000 weitere Empfehlungen als Rahmenrichtlinien für die neun Förderschwerpunkte der sonderpädagogischen Förderungen verabschiedet.
Die spezielle Empfehlung zum Förderschwerpunkt „Sehen“ legt den Schwerpunkt der sonderpädagogischen Förderung auf die Identitätsfindung der jungen Menschen. Ziel ist dabei, ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen. In diesem Konzept eines ganzheitlichen Bildungsprozesses ist es entscheidend, das Selbstbewusstsein und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken.
Die Rahmenrichtlinien enthalten eine Reihe von Aufgabenfeldern, wie z. B. die Begriffsbildung und das kognitive Lernen, die Vermittlung von Blindenschrift und speziellen Kommunikationstechniken, die Förderung lebenspraktischer Fertigkeiten, die Vermittlung von Hilfen zur Orientierung und Mobilität oder die ästhetische Erziehung.
Sie heben bei aller Notwendigkeit der speziellen Förderung auch das „Allgemeine“ eines jeden Lernprozesses hervor und sind damit eine gute Grundlage für den Vorrang des gemeinsamen Unterrichts. Diesen Vorrang hat Berlin im Jahr 2004 in das Schulgesetz aufgenommen.
Die heutige Berliner Blindenschule in Berlin-Steglitz besteht seit 1877. Sie umfasst nahezu alle Schularten: Grundschule, Hauptschule, Realschule, Berufsschule, Berufsfachschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“. Die Johann-August-Zeune-Schule leistet zusätzlich Frühförderung für die Familien mit blinden Kindern und bietet spezielle vorschulische Förderung ab dem 3. Lebensjahr mit Sprachförderung, Mobilitätstraining und Vorbereitung auf das spezielle taktile System der Braille-Schrift.
Mit der benachbarten Grundschule und dem Gymnasium besteht eine umfangreiche Kooperation, vor allem mit dem Fichtenberg-Gymnasium. Mit vielen weiteren Schulstandorten und auch mit einem Abendkolleg des zweiten Bildungsweges ist eine erfolgreiche Zusammenarbeit entstanden. Selbst länderübergreifend bestehen Vereinbarungen: Blinde Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlungen können auch die Blindenbildungsanstalt des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen besuchen – wenn nötig erhalten Sie auch einen Platz im Internat.
Die Johann-August-Zeune-Schule legt konzeptionell großen Wert auf Integration durch den gemeinsamen Unterricht in der Regelschule und unterstützt dies durch ein gut ausgebautes Ambulanzlehrersystem.
Seit der Gründung lässt sich die Berliner Blindenschule von dem übergeordneten blindenpädagogischen Ziel der Berufstätigkeit der Blinden leiten. Denn die Berufstätigkeit sichert nicht nur die finanzielle Unabhängigkeit Unabhängigkeit, sondern trägt auch zur sozialen Anerkennung und gesellschaftlichen Integration entscheidend bei.
Sie sehen: Das Ziel ist in den letzten 200 Jahren unverändert geblieben. Nämlich die Integration blinder und sehbehinderter Menschen in unsere Gesellschaft durch individuelle bedarfsgerechte Bildung.
Das Normalitätsprinzip und der gemeinsame Unterricht haben Vorrang. Aber wir können auch auf ein gut ausgebautes und qualifiziertes System von Sonderschulen weiterhin nicht verzichten.
Die Bildung blinder und sehbehinderter Kinder ist einem rapiden Wandel unterworfen. Es gibt weniger Kinder die „nur“ blind oder „nur“ sehbehindert sind. Es gibt mehr Kinder, die zu ihrer Blindheit oder Sehbehinderung zusätzliche Behinderungen haben. Die Vielfalt der sonderpädagogischen Organisationsformen wird und muss erhalten bleiben, um den sehr unterschiedlichen Bedarfslagen diese Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen zu können.
Für eine optimale Förderung ist blinden- und sehbehindertenpädagogische Kompetenz unabdingbar. Daher werden wir auch in Zukunft darauf achten müssen, dass fachlich gut ausgebildete Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher für diese sehr anspruchsvolle Arbeit zur Verfügung stehen. Ich gratuliere der Johann-August-Zeune-Schule ganz herzlich zum 200-jährigen Bestehen und wünsche allen Lehrerinnen, Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern und natürlich den Schülerinnen und Schüler für die Zukunft alles Gute.
Ich bin zutiefst überzeugt, dass an diesem Standort eine erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit geleistet wird und spreche hiermit allen Beteiligten Dank und Anerkennung für das hervorragende Engagement aus.
Genießen Sie auch noch in den nächsten Jahren den Aufwind eines so stolzen Jubiläums.
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